Unsere Datenschutzberater verfügen über eine ausgezeichnete Expertise in den Bereichen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG).
Als externe Datenschutzbeauftragte ist es unsere Aufgabe, Sie und Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der DSGVO zu beraten und Sie in allen weiteren Datenschutzthemen zu unterstützen. Unser Team verbindet dabei gesetzliche Vorgaben transparent und praxisnah mit Ihren Geschäftszielen.
Um sämtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden und diese auch wirksam im eigenen Unternehmen zu implementieren, bedarf es eines strukturierten Umsetzungsplanes und der Verankerung nachhaltiger Prozesse in Ihrem Unternehmen. Ein Überblick beziehungsweise eine Clusterung der vielfältigen Anforderungen ist hierbei für eine erfolgreiche Umsetzung innerhalb der internen Datenschutzorganisation unabdingbar.
Unserer Erfahrung nach können die DSGVO Anforderungen – in Abhängigkeit der Unternehmensgröße – in fünf bis sieben Anforderungsbereiche unterteilt werden. Für die wichtigsten Aufgaben jeden Bereichs, die für eine DSGVO konforme Umsetzung unerlässlich sind, können Workstreams definiert werden. Dazu zählen zum Beispiel das Verarbeitungsverzeichnis (Verfahrensverzeichnis), Betroffenenrechte, Dienstleistermanagement oder die Sicherheit der Datenverarbeitung. Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.
Durch eine Kombination aus einem Innendienst und einem Berater vor Ort stellen wir eine hohe Erreichbarkeit, fachliche Kompetenz und persönliche Betreuung für Sie sicher.
Eine Weiterempfehlungsquote von über 90% bestätigt die Zufriedenheit unserer langjährigen Kunden.